Der Referenzzins ist gesunken. Habe ich Anspruch auf eine Mietzinssenkung?
 
                        Der Referenzzinssatz ist am 1. September 2025 auf 1.25% gesunken. Wenn Ihre bisherige Miete auf einem höheren Referenzzins basiert, könnten Sie Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben. Aber Achtung: Sie müssen dafür vermutlich selber aktiv werden. Berechnen Sie Ihren allfälligen Senkungsanspruch mit unserem Rechner. Hier können Sie in 5 Minuten selbständig überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Senkung haben.
Habe ich Anspruch auf eine Mietreduktion? Mit dem Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverband überprüfen Sie Ihre Miete mit wenigen Klicks.
Die häufigsten Fragen und Antworten
Muss meine Vermieterschaft meinen Mietzins wegen dem gesunkenen Referenzzinssatz senken?
Ja, sofern Sie zwischen Dezember 2023 und Februar 2025 einen Mietvertrag abgeschlossen haben oder Ihre Miete innerhalb dieses Zeitraums erhöht wurde. Dann basiert Ihr Mietzins nämlich noch auf einem höheren Referenzzinssatz. Ist Ihr Mietvertrag schon älter oder liegt die letzte Mietzinserhöhung schon länger zurück, dann haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Dennoch lohnt es sich, Ihren Mietzins zu überprüfen. Um dies schnell und unkompliziert machen zu können, stellt der Mieterinnen- und Mieterverband kostenlos einen Mietzinsrechner zur Verfügung. Hier können Sie in wenigen Minuten Ihren allfälligen Senkungsanspruch berechnen. Achtung! Die meisten Vermieter*innen senken den Mietzins nicht freiwillig. Sie müssen selber aktiv werden und die Senkung bei Ihrer Vermieterschaft schriftlich einfordern.
Wie kann ich eine Mietzinssenkung von meinem Vermieter einfordern?
Fordern Sie Ihre Vermieterschaft mit einem Brief, einem sogenannten Herabsetzungsbegehren auf, Ihren Mietzins infolge des gesunkenen Referenzzinssatzes zu senken. Ein solches Herabsetzungsbegehren lässt sich mit dem Mietzinsrechner einfach generieren. Schicken Sie das Herabsetzungsbegehren eingeschrieben ab. So können Sie im Streitfall das Zustelldatum beweisen.
Bis wann muss ich eine Senkung meines Mietzinses verlangen?
Sie können das Herabsetzungsbegehren gleich nach Bekanntgabe der Senkung des Referenzzinssatzes der Vermieterschaft schicken und eine Senkung auf den nächsten Kündigungstermin verlangen. Der Kündigungstermin steht in Ihrem Mietvertrag. Das Herabsetzungsbegehren muss vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterschaft eintreffen. Auch die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag geregelt und beträgt in der Regel drei Monate. Wenn Sie die Frist verpassen, wird Ihr Herabsetzungsbegehren erst auf den übernächsten Kündigungstermin wirksam. Bis dahin bezahlen Sie «zu viel» Miete. Deshalb gilt das Motto: «Je früher desto besser».
Kann mir mein*e Vermieter*in kündigen, wenn ich eine Senkung des Mietzinses verlange?
Der Referenzzinssatz ist der durchschnittliche Zinssatz aller Hypotheken in der Schweiz. Der Mietzins ist an den Referenzzinssatz gekoppelt. Sinkt der Referenzzins haben Mieter*innen grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Oft senken Vermieter*innen die Miete jedoch nicht von sich aus. Mieter*innen müssen deshalb selber aktiv werden.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben und wie gross dieser ist. Anschliessend schicken Sie Ihrer Vermieterschaft einen Brief mit dem Herabsetzungsbegehren. Am besten gleich jetzt!
Habe ich Anspruch auf eine Mietzinssenkung?
Basiert Ihr Mietzins auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzinssatz, steht Ihnen eine Senkung des Nettomietzinses um einen festen Prozentsatz zu. Achtung: Die Vermieterschaft kann die Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung mit Ihrem Senkungsanspruch verrechnen. Überprüfen Sie deshalb Ihren Mietzins immer, bevor Sie ein Herabsetzungsbegehren stellen.
Wie überprüfe ich, ob ich Anspruch auf eine Reduktion habe? Mit unserem Mietzinsrechner
Unter mzr.mieterverband.ch/senkung bietet unser Mietzinsrechner eine schnelle und einfache Prüfung. Am Schluss bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben, das Sie Ihrer Vermieterschaft eingeschrieben schicken können. Die Mietzinsreduktion wird immer erst auf den nächsten Kündigungstermin wirksam.
Brief an die Vermieterschaft geschickt? So geht‘s weiter
Wenn Ihre Miete gesenkt wird, sollten Sie prüfen, ob der neue Mietzins richtig berechnet ist. Wenn Sie mit der Antwort der Vermieterschaft nicht einverstanden sind, können Sie innert 30 Tagen ab Erhalt der Antwort bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks ein Herabsetzungsbegehren einreichen. Auch wenn die Vermieterschaft auf Ihr Herabsetzungsbegehren nicht antwortet, können Sie an die Schlichtungsbehörde gelangen und dort ein Herabsetzungsbegehren stellen. Dieses müssen Sie spätestens 60 Tage ab Versand des ursprünglichen Herabsetzungsbegehrens an Ihre Vermieterschaft abschicken. Das Verfahren ist kostenlos. Lassen Sie sich dafür vom Mieterinnen- und Mieterverband beraten.
Dieser Mietzinsrechner rechnet basierend auf Ihren Eingaben und den Faktoren
- Teuerung,
- Referenzzinssatz und/oder
- allgemeine Kostensteigerung
die zulässige Veränderung Ihres Mietzinses aus und gibt eine automatisierte Einschätzung dazu ab, ob Ihre Mietzinsveränderung in einem akzeptablen Bereich liegt oder nicht.
Der Rechner ist zum Beispiel nicht geeignet, wenn:
- Ihr Mietzins mit dem Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt ist
- Ihr Mietzins in einem Geschäftsmietverhältnis umsatzabhängig ist
- die Mietzinserhöhung mit wertvermehrenden Investitionen begründet wird
Es gibt weitere mietrechtliche Faktoren, die nicht in die Berechnung miteinbezogen werden.
zum vollständigen Disclaimer und Haftungsauschluss
Datenschutz
Der Mietzinsrechner wertet Ihre Angaben zu Ihrem Mietzins aus und das Resultat erhalten Sie umgehend per E-Mail. Sie können bei Bedarf einen personalisierten Brief generieren. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir, um Ihnen Informationen zu Ihrer Mietzinsanpassung zuzustellen und – mit Ihrem Einverständnis – für unseren Newsletter. Ihre Angaben zu Ihrem Mietverhältnis werden ausschliesslich für die Berechnung und – auf Wunsch – für die Erstellung von personalisierten Dokumenten verwendet.
