Vertretung durch Anwaltsperson
Nur für Mitglieder.
Die Vermittlung einer Vertrauensanwaltsperson erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung (siehe Reglement Rechtsdienstleistungen). Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das mietrechtliche Problem (z. B. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde) die Vertretung durch eine Anwaltsperson erforderlich ist.
Kosten und Karenzfrist der Mieter*innen-Rechtsschutzversicherung
Falls die persönliche Mietrechtsberatung (gemäss Reglement Rechtsdienstleistungen) ergibt, dass der Beizug einer Anwaltsperson angezeigt ist:
- Die Rechtsschutzversicherung Coop Rechtsschutz AG übernimmt die Kosten, falls Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses seit mindestens 60 Tage Mitglied des MV sind (Karenzfrist).
- Ab 2021 (Datum des Schadenereignisses) muss das Mitglied einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten leisten (mind. 100 Franken, max. 500 Franken).
- Die Vermittlung der Anwaltsperson erfolgt direkt durch den MV Zürich aus dem Kreis der Vertrauensanwaltspersonen.
Telefon 041 710 00 88
E-Mail mvzug@bluewin.ch
| Montag | 14:00–17:00 | |
| Dienstag | 9:00–11:30 | |
| Mittwoch | 9:00–11:30 | |
| Donnerstag | 9:00–11:30 | |
| Freitag | 9:00–11:30 | 
 
Ihre Miete wurde erhöht und Sie wollen wissen, ob das korrekt ist? Sie haben die Kündigung erhalten und wollen sich wehren? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Mietwohnung nicht? Im Ratgeber Mietrecht finden Sie heraus, was Ihre Rechte sind und wie Sie sich wehren können. Von A wie «Anfangsmietzins» bis Z wie «Zutrittsrecht der Vermieterschaft».