Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages (Valuta Konto). Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.
Rechtshilfe
Wohnungsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt ausschliesslich für die Adresse des angegebenen Mietobjekts.
Geschäftsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt ausschliesslich für die Adresse des angegebenen Mietobjekts, sofern die Monatsmiete CHF 3‘500.-- netto nicht übersteigt.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Falls Sie austreten möchten, müssen Sie bis spätestens 30.09. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.