Rechtshilfe
Nach Ablauf der Karenzfrist übernimmt die im Mitgliederbeitrag inbegriffene Miet-Rechtsschutzversicherung Gerichts- und Anwaltskosten. Sie zahlen einen Selbstbehalt. Dazu ist ein Gesuch um Kostengutsprache einzureichen, welches von einer neutralen Stelle beurteilt wird.
Melden Sie sich dafür beim Sekretariat.
* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon einen Monat Mitglied sein muss. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.
Ihre Miete wurde erhöht und Sie wollen wissen, ob das korrekt ist? Sie haben die Kündigung erhalten und wollen sich wehren? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Mietwohnung nicht? Im Ratgeber Mietrecht finden Sie heraus, was Ihre Rechte sind und wie Sie sich wehren können. Von A wie «Anfangsmietzins» bis Z wie «Zutrittsrecht der Vermieterschaft».