Statuten und Reglemente
Statuten
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- Art. 11: Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Beitrittszahlung
- Art. 12: Die Mitgliedschaft endet mit Austrittserklärung per Ende Kalenderjahr
Reglement Rechtshilfe
Der Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung gilt ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft. Das gilt auch für Probleme, die schon vor der Mitgliedschaft aufgetreten sind.
Für die anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht gelten folgende Regelungen:
- Art. 5: Karenzfrist für Neumitglieder: Drei Monate
- Art. 8: Selbstbehalt 10%, mindestens CHF 100, höchstens CHF 500
