Beginn der Mitgliedschaft ist der Beitragseingang per Überweisung oder Online-Zahlung. Bei Neueintritt vor dem 15. September gilt die Zahlung bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres, ab dem 15. September hingegen auch bereits für das Folgejahr. 
Automatische Erneuerung der Mitgliedschaft per Jahresende, sofern keine Kündigung erfolgt.
Rechtshilfe Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfe (anwaltschaftliche Vertretung) gilt für das Mietobjekt an der eingetragenen Adresse (versichertes Objekt). Dabei ist eine Karenzfrist von drei Monaten einzuhalten.
Ende der Mitgliedschaft Kündigungen sind fristlos bis spätestens am 31. Dezember möglich. Kündigungen können per Brief oder E-Mail erfolgen. Jede Kündigung wird bestätigt.