Mietvertrag

Mit dem Mietvertrag wird das Mietverhältnis besiegelt. Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft und ist für Mieter*innen das wichtigste Dokument.

Das Wichtigste in Kürze
  • Mietvertrag vor dem Unterschreiben genau durchlesen
  • Mietzinsdepot nur auf spezielles Sperrkonto einzahlen
  • Anfangsmietzins: Wie viel hat die Vormieterschaft bezahlt?

Bedingungen im Mietvertrag sind nicht immer gültig

Mit dem Mietvertrag werden der Nettomietzins, die Nebenkosten sowie die Kündigungsfristen und -termine klar geregelt. Sogenannte «Allgemeine Vertragsbedingungen» (AVB) gelten nur, wenn diese im Mietvertrag erwähnt werden. Lesen Sie als Neumieterschaft die AVB im Vertrag genau durch. Vertragsbedingungen, die vom zwingenden Gesetz abweichen, sind ungültig. Dies bedeutet: Trotz Ihrer Unterschrift gelten die gesetzwidrigen Bestimmungen nicht. So zum Beispiel die Regel, wonach Mieter*innen alle Reparaturen im Betrag von bis zu 1% der Jahres-Nettomiete selber bezahlen müssen. Rechnungen für Reparaturen durch Fachpersonen können Mieter*innen zurückweisen. Auf eigene Kosten übernehmen muss die Mieterschaft nur Kleinreparaturen, für die es keine Fachperson braucht.

Änderung des Mietvertrags nur mit amtlichem Formular

Die Vermieterschaft muss der Mieterschaft sämtliche Änderungen des Mietvertrags mit einem amtlichen Formular bekannt geben. Auf diesem Formular ist der Hinweis festgehalten, dass die Mieterschaft die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten kann, beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung.

Heiz- und Nebenkosten

Die Vermieterschaft kann die Heiz- und Nebenkosten akonto oder pauschal verrechnen.

  • Akonto: Die Mieterschaft bezahlt jeden Monat einen Betrag im Voraus und erhält von der Vermieterschaft eine detaillierte Jahresabrechnung. Achten Sie als Mieterschaft darauf, dass der Akontobetrag die anfallenden Kosten deckt, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Am besten fragen Sie vor der Vertragsunterzeichnung bei der Vermieterschaft nach, wie hoch die Kosten der letzten drei Jahre waren.
  • Pauschal: Die Mieterschaft bezahlt einen Pauschalbetrag und erhält keine Jahresabrechnung. Fragen Sie bei der Vermieterschaft, wie hoch die Durchschnittskosten der letzten drei Jahre effektiv waren, um zu verhindern, dass Sie zu viel bezahlen.
  • Inklusive: Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich genannt werden, sind im Mietzins enthalten.

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Broschüre Der Abschluss eines Mietvertrags

Broschüre Der Abschluss eines Mietvertrags

Broschüre A5, 36 Seiten

10.80 CHF

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Formular Mietvertrag für Wohnräume

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7.50 CHF

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Formular Untermietvertrag

Formular Untermietvertrag

7.50 CHF

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Mietzinsdepot

Die Vermieterschaft kann ein Mietzinsdepot verlangen, wenn es im Mietvertrag so vereinbart ist. In der Regel muss die Mieterschaft das Depot spätestens bei Mietantritt überweisen. Zahlen Sie das Geld unbedingt nur auf ein Sperrkonto ein, das die Vermieterschaft auf Ihren Namen auf einer Bank eingerichtet hat. Vorsicht ist bei Mietkautionsversicherungen geboten. Mieter*innen bezahlen in diesem Fall zwar kein Depot ein, dafür aber jedes Jahr eine Prämie an die Bank oder Versicherung, die später nicht zurückerstattet wird. Für Schäden haften Mieter*innen dennoch.

Anfangsmietzins

Scheuen Sie sich nicht die Vermieterschaft zu fragen, wie viel Ihre Vormieterschaft für die Wohnung bezahlt hatte. Ihnen steht das Recht zu, den alten Mietzins zu erfahren. In einigen Kantonen gilt heute die sogenannte Formularpflicht. Danach muss die Vermieterschaft neben dem neuen auch den alten Mietzins sowie die bisherigen Kostenstände (Referenzzins, LIK) auf einem amtlichen Formular offenlegen. Der Anfangsmietzin​s kann missbräuchlich sein, wenn er stark erhöht worden ist (mehr als 10 Prozent). Mieter*innen können den Anfangsmietzins bis maximal 30 Tage nach der Schlüsselübergabe anfechten. Lassen Sie sich bei einem Verdacht auf einen missbräuchlichen Anfangsmietzins jedoch unbedingt vom Mieterinnen- und Mieterverband beraten, bevor Sie diesen anfechten.

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Geschäftsmiete, Garagenmiete und andere Spezialfälle

Geschäftsmieten, separate Garagenmieten, StaffelmietenIndexmieten, und Mietverträge für Luxuswohnungen: Dort gelten Spezialregeln. Lassen Sie solche Verträge vor der Unterschrift unbedingt von einer Fachperson prüfen. Diese Verträge weichen vom gewöhnlichen Mietrecht für Wohnungen ab. Geschäftsmietverträge enthalten zudem oft Kleingedrucktes. Wer das Kleingedruckte nicht genau durchliest, muss während des Mietverhältnisses allenfalls mit hohen Kosten rechnen. 

Meldepflicht beim Einwohneramt

Beachten Sie auch die Meldepflichten, die für Mieter*innen und Vermieter*innen beim Umzug gelten.

Das müssen Sie wissen
Tipps zum Mietvertrag

Im Mietvertrag wird das Mietverhältnis geregelt. Was ist zulässig und was nicht? Alles Wissenswerte in unseren Tipps.

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