Beginn der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.
Rechtshilfe
Wohnungsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse.
Geschäftsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse, sofern die Monatsmiete CHF 3‘500.-- netto nicht übersteigt.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 31.12. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.