Gestiegene Energiekosten: Das sind die häufigsten Fragen
Die Energiepreise steigen massiv. Das führt zu zahlreichen Fragen bei der Nebenkostenabrechnung. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Monatliche Akontobeträge erhöhen - ja oder nein?
Meine Vermieterschaft hat mich in einem Schreiben aufgefordert, freiwillig meine monatlichen Akontobeträge zu erhöhen. Muss ich darauf eingehen? Nein, Sie müssen nicht. Die Vermieterschaft hat aufgrund der veränderten Verhältnisse vorgeschlagen, dass beide Vertragsparteien im gemeinsamen Einverständnis einen Aspekt des Mietvertrags ändern, nämlich die Akontobeträge zu erhöhen. Mieter*innen sind zu dieser Erhöhung nicht verpflichtet. Es kann jedoch Sinn machen, die Akontobeträge zu erhöhen, damit bei Erhalt der Abrechnung nicht so ein hoher Betrag nachbezahlt werden muss.
Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen - sind höhere Energiekosten gedeckt?
Ich beziehe Sozialhilfe/Ergänzungsleistungen. Bezahlt die Sozialhilfe/EL meine höheren Energiekosten? Die Sozialhilfe bzw. die EL bezahlt den Grundbedarf für seine Bezüger*innen. Zum Grundbedarf gehören auch die Miete und die Nebenkosten. Bei den Nebenkosten werden jedoch grundsätzlich nur die Akontobeträge bezahlt. HKNK-Nachzahlungen werden nicht übernommen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sozialhilfe-/EL-Bezüger*innen proaktiv auf ihre Vermieterschaft zugehen und verlangen, dass die Akontobeträge den neuen Verhältnissen angepasst werden. Nur so werden die erhöhten Kosten von den Sozialleistungen gedeckt.
Formular zur Mietvertragsänderung mit höheren Akontobeträgen erhalten
Meine Vermieterschaft hat mir ein Formular zur Mietvertragsänderung geschickt, in welchem die Akontobeträge erhöht wurden. Was kann ich dagegen machen? Formulare zur Mietvertragsänderung können seitens Mieter*innen immer innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Es kann sinnvoll sein, die Mietvertragsänderung einstweilen anzufechten oder zumindest in einer Rechtsberatung überprüfen zu lassen. So kann überprüft werden, ob die Erhöhung der Akontobeträge Sinn macht. Die Vermieterschaft muss belegen, dass sie effektiv höhere Kosten gehabt hat. Zudem kann so sichergestellt werden, dass keine anderen versteckten Erhöhungen in der Mietvertragsänderung untergejubelt werden.
Systemwechsel von im Mietzins inbegriffenen Heizkosten zu Akontozahlungen
Laut meinem Mietvertrag sind die Heizkosten in meinem Mietzins inbegriffen. Angesichts der gestiegenen Energiepreise möchte die Vermieterschaft nun akonto abrechnen. Kann sie das verlangen? So ein Systemwechsel ist grundsätzlich möglich. Die Vermieterschaft muss diese Vertragsänderung der Mieterschaft allerdings auf einem von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigten Formular mitteilen. Die Vermieterschaft kann diese Änderung erst auf den nächsten Kündigungstermin, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und einer zusätzlichen Bedenkfrist von zehn Tagen umsetzten. Die Vertragsänderung muss klar begründet sein, damit die Mieterschaft überprüfen kann, ob sich hinter dieser Neuerung nicht eine Mietzinserhöhung versteckt. Denn: Wenn bisher inbegriffene Nebenkosten neu separat ausgeschieden werden sollen, reduziert sich der Nettomietzins folglich um den Betrag, den die Vermieterin künftig separat als Nebenkosten ausweisen will. Die Bruttomiete bleibt also gleich, aber die Heizkosten werden zukünftig aufgrund der effektiven Kosten abgerechnet. Es lohnt sich deshalb, solche Vertragsänderungen genauer unter die Lupe zu nehmen und allenfalls bei der zuständigen Mietschlichtungsbehörde anzufechten.
Nachzahlung trotz Nebenkostenpauschale – ist das erlaubt?
Gemäss meinem Mietvertrag bezahle ich die Nebenkosten «pauschal». Kann die Vermieterschaft wegen den gestiegenen Energiepreisen eine Nachzahlung verlangen? Nein. Sofern der Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale vorsieht, muss die Vermieterschaft keine Abrechnung vorlegen. Im Gegenzug kann sie auch keine Nachforderungen stellen. Mit der Zahlung der vereinbarten Pauschale sind die Nebenkosten abgegolten, ganz unabhängig davon, wie hoch die effektiven Kosten sind. Die Vermieterschaft kann also kein Geld nachfordern, auch wenn sie für Öl oder Gas mehr ausgeben musste.
Vermieterschaft will Nebenkostenpauschale erhöhen – ist das erlaubt?
Gemäss meinem Mietvertrag bezahle ich die Nebenkosten «pauschal». Kann die Vermieterschaft wegen den gestiegenen Energiepreisen die Pauschale erhöhen? Vermieter*innen dürfen den Pauschalbetrag zwar erhöhen – allerdings nicht beliebig. Die Vermieterschaft muss die Erhöhung anhand des Durchschnitts der letzten drei Jahre nachweisen. Bis sich die aktuell höheren Energiepreise in der Pauschale niederschlagen, dauert es also. Zudem muss die Änderung mit Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und einer zehntätigen Bedenkfrist auf einen im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungstermin hin erfolgen und auf dem amtlichen Formular angekündigt und begründet werden. Die Mieterschaft kann die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
