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Wohnungssuche
Eine geeignete Wohnung zu finden, ist heute zu einer grossen Herausforderung geworden. Vielerorts ist das Angebot so knapp, dass bei Wohnungsbesichtigungen Bewerber*innen Schlage stehen. Was es dazu alles zu beachten gilt.
- Wohnungsinserate genau anschauen
- Bei auffällig tiefen Nebenkosten bei der Vermieterschaft nachfragen
- Referenzpersonen vorgängig informieren
Vorsicht vor falschen Wohnungsinseraten und Betrug
Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger*innen auf gängigen Webportalen fingierte Wohnungsinserate aufschalten und sich dabei auch gefälschter Zertifikate bedienen. Dabei werden Wohnungsinteressent*innen aufgefordert, vor der Schlüsselübergabe eine Kaution einzuzahlen. Nach der Bezahlung hören die Interessent*innen hingegen nichts mehr von der angeblichen Vermieterschaft und es kommt auch nicht zur Schlüsselübergabe. Das Mietzinsdepot ist weg. Die abgebildeten Wohnungen existieren teilweise gar nicht.
Der Mieterinnen- und Mieterverband warnt vor derartigen Betrugsversuchen und empfiehlt Wohnungssuchenden, nie im Voraus irgendwelche Zahlungen an Unbekannte zu leisten. Vielmehr sollte immer zuerst die betreffende Wohnung besichtigt und erst nach gegenseitiger Unterzeichnung des Mietvertrags die vertraglich vereinbarte Sicherheit geleistet werden. Vertrauenswürdige Vermieterschaften erkennt man daran, dass sie von sich aus oder auf Wunsch der Mieterschaft ein Sperrkonto anlegen, wie es das Gesetz auch vorsieht. Bei Unsicherheiten über die Besitzverhältnisse gibt das Grundbuchamt am Ort der Liegenschaft Auskunft. Sagen Sie im Zweifelsfalle besser nein.
Vorsicht bei zu tiefen Nebenkosten
Der neue Mietvertrag liegt zur Unterzeichnung bereit. Spätestens jetzt sollten Sie als Neumieterschaft noch genau klären, mit welchen Nebenkosten im neuen Mietverhältnis effektiv zu rechnen sind. Dies gilt vor allem, wenn im Wohnungsinserat keine oder nur ungenaue Angaben aufgeführt waren oder wenn die Nebenkosten im Vertrag auffällig tief angesetzt sind. Fragen Sie bei der Vermieterschaft am besten schriftlich nach, wie hoch die Nachzahlung im letzten Jahr ausgefallen ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Akontozahlungen nicht ausreichen, was meist zu hohen Nachzahlungen führt. Faire Vermieterschaften berechnen die Höhe der Akontozahlungen von Beginn weg aufgrund der durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahre und geben transparent Auskunft darüber.
Anmeldeformular bei der Wohnungssuche
Der Vermieterschaft steht das Recht zu, Referenzauskünfte über Neumieter*innen einzuholen sowie deren Solvenz zu überprüfen. In der Regel verlangt sie dazu in einem Anmeldeformular Angaben zum Einkommen, Arbeitgeber*in sowie aktuelle Betreibungsregisterauszüge. Oft wird auch nach Referenzpersonen wie etwa nach früheren Vermieterschaften gefragt. Grundsätzlich sind Sie als Mieterschaft nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen. Ohne diese Angaben sinken jedoch Ihre Chancen, in die engere Wahl zu kommen. Der MV empfiehlt, dass Sie vor allem alle Ihre Referenzpersonen vorgängig informieren. Die Vermieterschaft darf nur bei den von Ihnen im Fragebogen angegebenen Personen Referenzen einholen.
Fragen aus dem Alltag
Schlechte Referenz
Ich erhalte bei der Wohnungssuche nur Absagen und bin fast sicher, dass dies an schlechten Referenzauskünften meiner bisherigen Vermieterschaft liegt. Was kann ich dagegen tun?
Mündliche Auskünfte lassen sich kaum kontrollieren. Sie können von der Vermieterschaft eine schriftliche Referenz verlangen, die über Ihre Zahlungsmoral sowie Ihr Pflichtbewusstsein Auskunft gibt. Im Streitfall könnten Sie wohl sogar mit einer Klage an die Schlichtungsbehörde eine korrekte Auskunft erstreiten, ähnlich wie bei einem Arbeitszeugnis. Eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede hat nur Chancen, wenn Sie das beweisen können.
Unzulässige Fragen
Ich sollte auf einem Wohnungs-Bewerbungsformular die Frage beantworten, ob ich Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands bin. Muss ich das?
Nein! Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat Richtlinien erlassen, was auf solchen Bewerbungsformularen gefragt werden darf. Gemäss diesen ist die Frage nach der Mitgliedschaft im Mieterinnen- und Mieterverband (MV) unzulässig. Deshalb haben Sie ein Recht auf Notlüge. Sie dürfen die Frage falsch beantworten, ohne deswegen Konsequenzen befürchten zu müssen.
Umtriebsentschädigung
Muss ich eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken bezahlen, wenn ich einen erhaltenen Mietvertrag nicht unterzeichne und dies so auf dem Anmeldeformular für die Wohnung steht?
Nein, für den Nichtabschluss eines Mietvertrags schulden Sie keine Entschädigung. Dies gilt selbst dann, wenn dies auf dem Anmeldeformular stand, das Sie unterschrieben haben.
Gut und schnell beraten
Hotline für Nicht-Mitglieder
An unserer Hotline beantworten Expert*innen mietrechtliche Fragen. Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)
