Beratung am Telefon
Viele mietrechtliche Fragen und Probleme lassen sich rasch und ohne viel Aufwand telefonisch klären. Der Mieterinnen- und Mieterverband Baselland verfügt deshalb über eine eigene telefonische Rechtsberatung.
Für Mitglieder und Ratsuchende, die sich anlässlich des Beratungsgesprächs zu einer Mitgliedschaft entschliessen, sind unsere Beratungen kostenlos.
Damit wir Ihnen am Telefon möglichst schnell und präzise Auskunft geben können, ist es wichtig, dass Sie alle nötigen Informationen zur Hand haben. Legen Sie dafür am besten bereits vor dem Anruf alle erforderlichen Dokumente (Mietvertrag, Erhöhungsanzeige, Kündigungsformular etc.) bereit.
Telefon 061 555 56 50
E-Mail info@mv-baselland.ch
| Montag | 9:00–12:00 | 13:00–16:00 | 
| Dienstag | 9:00–12:00 | 13:00–16:00 | 
| Mittwoch | 9:00–12:00 | 13:00–16:00 | 
| Donnerstag | 9:00–12:00 | 13:00–16:00 | 
| Freitag | 9:00–12:00 | 
 
Sie erreichen unsere Telefonberater*innen unter der Nummer 061 555 56 56 zu folgenden Zeiten:
Telefonische Beratung allgemein:
| Montag | 13:00–16:00 | |
| Dienstag | 13:00–16:00 | |
| Mittwoch | 13:00–16:00 | |
| Donnerstag | 13:00–16:00 | |
| Freitag | ||
| Samstag | 
 
Telefonische Beratung Mitglieder:
| Montag | ||
| Dienstag | ||
| Mittwoch | ||
| Donnerstag | ||
| Freitag | ||
| Samstag | 7-12 Uhr | 13-22 Uhr | 
 
Telefonische Beratung Nicht-Mitglieder:
| Montag | ||
| Dienstag | ||
| Mittwoch | ||
| Donnerstag | ||
| Freitag | 8-11 Uhr | |
| Samstag | 
 
Ihre Miete wurde erhöht und Sie wollen wissen, ob das korrekt ist? Sie haben die Kündigung erhalten und wollen sich wehren? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Mietwohnung nicht? Im Ratgeber Mietrecht finden Sie heraus, was Ihre Rechte sind und wie Sie sich wehren können. Von A wie «Anfangsmietzins» bis Z wie «Zutrittsrecht der Vermieterschaft».