Rechtshilfe
Mitglieder haben – nach 3-monatiger Karenzfrist* – die Rechtshilfe gemäss Richtlinien des Prozesskostenversicherung für Mieterinnen und Mieter inbegriffen. Gedeckt sind Gerichts- und Anwaltskosten, wobei ein kleiner Selbstbehalt anfällt.
Die Vermittlung einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung. Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist.
Melden Sie sich dafür beim Sekretariat.
* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon einen Monat Mitglied sein muss. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.
Ihre Miete wurde erhöht und Sie wollen wissen, ob das korrekt ist? Sie haben die Kündigung erhalten und wollen sich wehren? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Mietwohnung nicht? Im Ratgeber Mietrecht finden Sie heraus, was Ihre Rechte sind und wie Sie sich wehren können. Von A wie «Anfangsmietzins» bis Z wie «Zutrittsrecht der Vermieterschaft».