Statuten und Reglemente
Mit dem Abschluss der Mitgliedschaft werden die Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbands Kanton Bern sowie die allg. Versicherungsbestimmungen der Coop Rechtsschutz akzeptiert.
Das Wichtigste in Kürze
Bedinungen Privatmitgliedschaft
Beginn der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des MItgliederbeitrages. Die Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab Juli wird der Mitgliederbeitrag reduziert. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bis Ende Folgejahr.
Unmittelbare Hilfe
Mitgliedern stehen unser Beratungs-Angebot per sofort zur Verfügung, Rechtsschutz tritt 30 Tage nach Beitritt in Kraft (Karenzfrist).
Rechtsschutz (nur für Privatmitgliedschaft). Privatmitglieder sind bei mietrechtlichen Angelegenheiten Rechtsschutzversichert. Die Karenzfrist beträgt 1 Monat. (Das heisst, die Mitgliedschaft muss mind. 30 Tage vor den Rechtsschutzereignis bestanden haben).
Mitgliedschaft bei Umzug in anderen Kanton
Beim Umzug in eine andere Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können  bis 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen werden schriftlich (Brief oder E-Mail) entgegengenommen.
Bedingungen Geschäfts-Mitgliedschaft
Geltungsbereich der Mitgliedschaft Geschäft
Die Geschäftsmitgliedschaft ist für Mietobjekte die als Geschäftsdomizil verwendet werden. Filialen können gegen Aufpreis in die Mitgliedschaft eingeschlossen werden.
Beginn der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Mitgliederbeitrages. Die Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bis Ende Folgejahr.
Unmittelbare Hilfe
Mitgliedern stehen unser Beratungs-Angebot per sofort zur Verfügung. Die Geschäftsmitgliedschaft beinhaltet keine Rechtsschutzversicherung.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie kann bis 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen werden schriftlich (Brief oder E-Mail) entgegengenommen.