Statuten und Reglemente
Die aktuell gültigen Statuten und Reglemente sind hier abrufbar.
Bedingungen der Mitgliedschaft
Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Beitragszahlung. Der Erstjahresbeitrag setzt sich aus dem Jahresbeitrag sowie einer einmaligen Eintrittsgebühr zusammen.
Dauer der Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Bei einem Beitritt ab dem 15. September deckt der Erstjahresbeitrag auch das folgende Kalenderjahr. Ohne schriftlich zugestellte Kündigung bis 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres, erneuert sich die Mitgliedschaft automatisch für das folgende Kalenderjahr.
Kündigung der Mitgliedschaft
Sie können die Mitgliedschaft bis spätestens 31. Oktober auf das Ende des laufenden Kalenderjahres kündigen. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann per Brief, E-Mail oder Online-Formular zugestellt werden.
Verfügbarkeit Angebote
Sämtliche Angebote stehen unseren Mitgliedern mit Eingang der Beitragszahlung zur Verfügung. Ausgenommen ist die Kostendeckung für Rechtshilfe durch den Prozesshilfefonds. Die Kostendeckung durch den Prozesshilfefonds tritt erst 30 Tage nach Beitritt in Kraft. Vor diesem Zeitraum bereits bestehende bzw. aufgetretene Probleme sind nicht gedeckt.
Rechtshilfe
Mitgliedschaft Wohnen: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt, welches bei uns für die Mitgliedschaft gemeldet wurde (versichertes Objekt).
Mitgliedschaft Geschäft: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt, welches bei uns für die Mitgliedschaft gemeldet wurde (versichertes Objekt), sofern die Monatsmiete CHF 3‘500.00 netto nicht übersteigt.
Mitgliedschaft bei Sektionswechsel
Beim Wechsel einer MV Sektion, läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Wechsels den Mitgliederbeitrag für das laufende Kalenderjahr bereits bezahlt haben, wird ihnen kein zusätzlicher Beitrag in Rechnung gestellt.