Mitglied werden

Mietprobleme? Wir sind für Sie da!

Sie haben die Kündigung erhalten und sind verunsichert? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Wohnung nicht? Ihre Miete wird erhöht und Sie wollen wissen, ob die Erhöhung rechtmässig ausfällt? Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands werden Sie von Fachpersonen beraten und profitieren von kompetenter Unterstützung!

Gratis bis Ende Jahr

15.9. bis 31.12.

70 CHF PRO KALENDERJAHR

Mitgliedschaft
«Wohnen»

Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt

Gratis bis Ende Jahr

15.9. bis 31.12.

70 CHF PRO KALENDERJAHR

Mitgliedschaft
«Geschäft»

Für Unternehmen in gemieteten Gewerberäumen

Gratis bis Ende Jahr

Wenn Sie jetzt Mitglied beim Mieterinnen- und Mieterverband werden, schenken wir Ihnen die Mitgliedschaft bis Ende Jahr. Ihre Mitgliedschaft erneuert sich jeweils am 1.1. des Folgejahres

Ihre Vorteile
  • Kostenlose Rechtsberatung, anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht

  • Wohnungsabgaben sowie Mängelberatungen zum Mitgliedertarif

  • Zeitschrift «M+W» sowie Broschüren und Sachbücher zum reduzierten Preis

  • Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt für Wohnungsmieter*innen CHF 70.–
  • Einmalige Eintritsgebühr von CHF 20.–
  • Ab dem 15. September ist die Mitgliedschaft bis Ende Jahr gratis. 
Haftpflichtversicherung für Mieter*innen

Zusätzlich zur Mitgliedschaft können Sie für 10 Franken pro Jahr eine freiwillige Haftpflichtversicherung für Mietschäden abschliessen.

 

  • Deckung beginnt mit Zahlungseingang und gilt für die versicherte Wohnung.
  • Übernahme des Selbstbehalts bei von Mieter*innen verursachten Schäden.

Bedingungen der Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Erstjahresbeitragszahlung. Der Erstjahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem Jahresbeitrag sowie einer einmaligen Eintrittsgebühr von 20 Franken.

Dauer der Mitgliedschaft
Der Beitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Eine Ausnahme besteht bei einem Beitritt ab dem 15. September. In diesem Fall gilt der Beitrag auch für das folgende Kalenderjahr.

Ohne Kündigung vor dem 31. Oktober erneuert sich die Mitgliedschaft automatisch für das folgende Kalenderjahr.

Kündigung der Mitgliedschaft
Sie können Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 31. Oktober auf Ende des aktuellen Kalenderjahres kündigen. Ihre Kündigung nehmen wir per Brief, E-Mail oder Online-Formular entgegen.