Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab dem 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.
Mitgliedschaft bei Sektionswechsel
Beim Wechsel in eine Deutschschweizer Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.
Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtsschutzversicherung für Mieter*innen besteht eine Wartezeit von 60 Tagen, bevor Leistungen gewährt werden.
Rechtshilfe
Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtsschutzversicherung gilt für das Mietobjekt an der Adresse, die Sie bei der Anmeldung angeben.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens am 30. September auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief, E-Mail oder über das Onlinekonto entgegengenommen werden.