Mitglied werden

Mietprobleme? Wir sind für Sie da!

Sie haben die Kündigung erhalten und sind verunsichert? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Wohnung nicht? Ihre Miete wird erhöht und Sie wollen wissen, ob die Erhöhung rechtmässig ausfällt? Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands werden Sie von Fachpersonen beraten und profitieren von kompetenter Unterstützung!

Gratis bis Ende Jahr

15.9. bis 31.12.

66 CHF PRO KALENDERJAHR

Mitgliedschaft
«Wohnen»

Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt

Gratis bis Ende Jahr

15.9. bis 31.12.

66 CHF PRO KALENDERJAHR

Mitgliedschaft
«Geschäft»

Für Unternehmen in gemieteten Gewerberäumen

Gratis bis Ende Jahr

Wenn Sie jetzt Mitglied beim Mieterinnen- und Mieterverband werden, schenken wir Ihnen die Mitgliedschaft bis Ende Jahr. Ihre Mitgliedschaft erneuert sich jeweils am 1.1. des Folgejahres

Ihre Vorteile
  • Kostenlose Rechtsberatung, anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht

  • Wohnungsabgaben sowie Mängelberatungen zum Mitgliedertarif

  • Zeitschrift «M+W» sowie Broschüren und Sachbücher zum reduzierten Preis

  • Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt für Wohnungsmieter*innen CHF 66.–
  • Ab dem 15. September ist die Mitgliedschaft bis Ende Jahr gratis. 
Haftpflichtversicherung für Mieter*innen

Zusätzlich zur Mitgliedschaft können Sie für 10 Franken pro Jahr eine freiwillige Haftpflichtversicherung für Mietschäden abschliessen.

 

  • Übernahme des Selbstbehalts auch bei von Mieter*innen verursachten Schäden.
  • Haftpflichtversicherung für nur 10 Franken pro Jahr zusätzlich zur Mitgliedschaft.
  • Deckung beginnt sofort mit Zahlungseingang und gilt für die versicherte Wohnung während der gesamten Mitgliedschaft.

Bedingungen der Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.

Rechtshilfe
Wohnungsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das eingetragene Mietobjekt.
Geschäftsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das eingetragene Mietobjekt, sofern die Monatsmiete CHF 3‘500 netto nicht übersteigt.

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich und bis spätestens am 31.10. beim Mieterinnen- und Mieterverband eingetroffen sein.