Heiz- und Nebenkosten

Nebenkosten sind Kosten, die im Mietvertrag festgehalten sind und mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen

Das Wichtigste in Kürze
  • Nur im Mietvertrag erwähnte Nebenkosten dürfen verrechnet werden
  • Es lohnt sich, eine detaillierte Nebenkostenabrechnung von der Verwaltung zu verlangen
  • Nebenkostenabrechnungen sollten kontrolliert und mit alten verglichen werden

Welche Nebenkosten gibt es?

Nebenkosten sind Kosten, die im Mietvertrag festgehalten sind und mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für die Hauswartung, Schneeräumung, Gartenpflege, Abfallgebühren, Wasser und Abwasser, Strom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren.  

Wie werden Nebenkosten verrechnet?

Die Nebenkosten können unterschiedlich verrechnet werden:

  • Akontozahlung: Jeden Monat wird mit dem Mietzins einen Betrag bezahlt. Einmal im Jahr erstellt die Vermieterschaft erstellt eine detaillierte Abrechnung. Sind die tatsächlichen Kosten höher als die Akontozahlung, muss die Mieterschaft einen Restbetrag nachzahlen. Wer möchte, kann eine freiwillige Erhöhung der Akontozahlung bei der Vermieterschaft beantragen. Zu viel bezahlte Akontozahlungen werden zurückerstattet.
  • Pauschalzahlung: Die Mieterschaft bezahlt einen Pauschalbetrag und erhält keine Jahresabrechnung
  • Inklusive: Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich genannt werden, sind im Mietzins enthalten.

Wie prüfe ich die Nebenkostenabrechnung?

Mieter*innen müssen nur Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich und klar erwähnt sind. Nicht zulässig sind «übrige Betriebskosten». Reparaturen und Unterhaltsarbeiten gehören nicht in die Abrechnung. Die Nebenkosten muss die Vermieterschaft nach einem klar nachvollziehbaren Verteilschlüssel auf alle Parteien im Haus verteilen. Oft wird auch ein Prozentsatz für Verwaltungskosten verrechnet. Vergleichen Sie stets die neue mit der Abrechnung aus dem Vorjahr. Achtung: Neue Nebenkosten sind ohne Änderung des Mietvertrags nicht gültig. Prüfen Sie die Nebenkosten genau, wenn Sie vom Vermieter eine Mietvertragsänderung erhalten. Sind Sie mit der Vertragsänderung nicht einverstanden, können Sie diese innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

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Das müssen Sie wissen
Gestiegene Energiepreise

Die Energiepreise steigen massiv. Das führt zu zahlreichen Fragen bei der Nebenkostenabrechnung. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was tun, wenn die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist?

Haben Sie von der Vermieterschaft eine Abrechnung erhalten, die unverständlich oder eine blosse Auflistung von Zahlen ohne Details zu den einzelnen Posten ist? Verlangen Sie in diesen Fällen eine detaillierte Abrechnung mit Angaben zu den einzelnen Buchungen. Darin muss auch ersichtlich sein, nach welchem Schlüssel die Nebenkosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt wurden. Sie haben das Recht, die Belege für die einzelnen Kosten bei der Verwaltung einzusehen und können Kopien der Belege verlangen, müssen diese jedoch selbst bezahlen. Im Streitfall muss übrigens die Vermieterschaft nachweisen, dass die Abrechnung stimmt. 

Das müssen Sie wissen
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Immer häufiger schliessen sich Vermieter*innen und Mieter*innen zu sogenannten ZEV zusammen, zu einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Gemeint ist damit die gemeinsame Nutzung der hauseigenen Photovoltaikanlage durch mehrere Haushalte oder Unternehmen. Alles dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ich bin mit der Abrechnung nicht einverstanden. Wie soll ich vorgehen?

Sind Sie mit der Heiz- und Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden, können Sie zuerst von der Vermieterschaft eine Korrektur verlangen. Bringt dies nichts, können Sie diese bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) empfiehlt jedoch, sich vorgängig durch eine Fachperson beraten zu lassen.

Das müssen Sie wissen
Tipps zu den Heiz- und Nebenkosten

Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sind nicht immer leicht verständlich. Alles Wissenswerte in unseren Tipps.

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