Anwaltschaftliche Vertretung

Nur für Mitglieder. Karenzfrist. Selbstbehalt. 

Ist eine anwaltschaftliche Unterstützung vor Gericht notwendig und erfolgversprechend, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten. Verhandlungen vor der Schlichtungsstelle hingegen können Mietende in der Regel selber bewältigen. Gerne stehen wir beratend zur Seite.

Voraussetzungen

  • Anwaltschaftliche Unterstützung ab Stufe Gericht bei Aussicht auf Erfolg
  • Keine freie Wahl des Anwalts bzw. der Anwältin
  • Nur für Rechtsfälle während der Mitgliedschaft mit Karenzfrist *)
  • Selbstbehalt 10% (mind. CHF 100, max. CHF 500)

*) Karenzfrist Bei Beginn der mietrechtlichen Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) besteht die Mitgliedschaft seit mind. drei Monaten. Es gilt der Eingang der Beitragszahlung.

Ablauf

  1. Sind Verhandlungen vor Schlichtungsstelle gescheitert, ist mit unseren Rechtsberatenden das weitere Vorgehen abzusprechen
  2. Es wird beurteilt, ob eine anwaltschaftliche Unterstützung angemessen und erfolgversprechend ist
  3. Das Formular «Gesuch um Kostengutsprache» wird mit unserem Beratungsteam ausgefüllt und einer Vertrauensanwältin bzw. -Anwalt übergeben (siehe Liste)
  4. Das Gesuch wird ergänzt, eingereicht und innert fünf Arbeitstagen beantwortet
  5. Bei einer Kostengutsprache wird das Mandat übernommen
  6. Nach Fallabschluss stellt die mandatierte Rechtsvertretung Rechnung über den Selbstbehalt