Anwaltschaftliche Vertretung
Nur für Mitglieder. Karenzfrist. Selbstbehalt.
Ist eine anwaltschaftliche Unterstützung vor Gericht notwendig und erfolgversprechend, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten. Verhandlungen vor der Schlichtungsstelle hingegen können Mietende in der Regel selber bewältigen. Gerne stehen wir beratend zur Seite.
Voraussetzungen
- Anwaltschaftliche Unterstützung ab Stufe Gericht bei Aussicht auf Erfolg
- Keine freie Wahl des Anwalts bzw. der Anwältin
- Nur für Rechtsfälle während der Mitgliedschaft mit Karenzfrist *)
- Selbstbehalt 10% (mind. CHF 100, max. CHF 500)
*) Karenzfrist Bei Beginn der mietrechtlichen Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) besteht die Mitgliedschaft seit mind. drei Monaten. Es gilt der Eingang der Beitragszahlung.
Ablauf
- Sind Verhandlungen vor Schlichtungsstelle gescheitert, ist mit unseren Rechtsberatenden das weitere Vorgehen abzusprechen
- Es wird beurteilt, ob eine anwaltschaftliche Unterstützung angemessen und erfolgversprechend ist
- Das Formular «Gesuch um Kostengutsprache» wird mit unserem Beratungsteam ausgefüllt und einer Vertrauensanwältin bzw. -Anwalt übergeben (siehe Liste)
- Das Gesuch wird ergänzt, eingereicht und innert fünf Arbeitstagen beantwortet
- Bei einer Kostengutsprache wird das Mandat übernommen
- Nach Fallabschluss stellt die mandatierte Rechtsvertretung Rechnung über den Selbstbehalt