Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Jahresbeitrag bereits für das Folgejahr.
Rechtshilfe
Die in der Mitgliedschaft des MV LUZERN NW OW UR eingeschlossene Rechtshilfe gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse. Die Adresse muss im Kanton Luzern, Nidwalden, Obwalden oder Uri sein. In der Rechtshilfe eingeschlossen sind Ehepartner, eingetragene Partnerschaften sowie alle Personen, die den Mietvertrag solidarhaftend mitunterzeichnet haben. 
Falls Mitglieder ein weiteres Mietverhältnis an einer anderen Adresse oder ein Geschäftslokal gemietet haben, empfiehlt sich für diese Mietverhältnisse zusätzlich eine Mitgliedschaft zu lösen, um ebenfalls von der Rechtshilfe zu profitieren.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.