Mitglied werden

Mietprobleme? Wir sind für Sie da!

Sie haben die Kündigung erhalten und sind verunsichert? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Wohnung nicht? Ihre Miete wird erhöht und Sie wollen wissen, ob die Erhöhung rechtmässig ausfällt? Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands werden Sie von Fachpersonen beraten und profitieren von kompetenter Unterstützung!

Gratis bis Ende Jahr

15.9. bis 31.12.

70 CHF PRO KALENDERJAHR

Mitgliedschaft
«Wohnen»

Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt

Gratis bis Ende Jahr

15.9. bis 31.12.

70 CHF PRO KALENDERJAHR

Mitgliedschaft
«Geschäft»

Für Unternehmen in gemieteten Gewerberäumen

Gratis bis Ende Jahr

Wenn Sie jetzt Mitglied beim Mieterinnen- und Mieterverband werden, schenken wir Ihnen die Mitgliedschaft bis Ende Jahr. Ihre Mitgliedschaft erneuert sich jeweils am 1.1. des Folgejahres

Ihre Vorteile
  • Kostenlose Rechtsberatung (keine Karenzfrist)
  • Anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht (nach einer Karenzfrist von 3 Monaten)
  • Gratis Download von informativen Mietrechtsbroschüren
  • Mitgliederzeitschrift «Mieten+Wohnen»
  • Bezug von Literatur und Formularen zu vergünstigten Preisen
  • Vertretung der Mietinteressen auf politischer Ebene
  • Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt für Wohnungsmieter*innen CHF 70.–
  • Einmalige Eintritsgebühr von CHF 20.–
  • Ab dem 15. September ist die Mitgliedschaft bis Ende Jahr gratis. 
Haftpflichtversicherung für Mieter*innen

Zusätzlich zur Mitgliedschaft können Sie für 10 Franken pro Jahr eine freiwillige Haftpflichtversicherung für Mietschäden abschliessen.

 

  • Übernahme des Selbstbehalts auch bei von Mieter*innen verursachten Schäden.
  • Haftpflichtversicherung für nur 10 Franken pro Jahr zusätzlich zur Mitgliedschaft.
  • Deckung beginnt sofort mit Zahlungseingang und gilt für die versicherte Wohnung während der gesamten Mitgliedschaft.

Bedingungen der Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Jahresbeitrag bereits für das Folgejahr.

Rechtshilfe
Die in der Mitgliedschaft des MV LUZERN NW OW UR eingeschlossene Rechtshilfe gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse. Die Adresse muss im Kanton Luzern, Nidwalden, Obwalden oder Uri sein. In der Rechtshilfe eingeschlossen sind Ehepartner, eingetragene Partnerschaften sowie alle Personen, die den Mietvertrag solidarhaftend mitunterzeichnet haben. 

Falls Mitglieder ein weiteres Mietverhältnis an einer anderen Adresse oder ein Geschäftslokal gemietet haben, empfiehlt sich für diese Mietverhältnisse zusätzlich eine Mitgliedschaft zu lösen, um ebenfalls von der Rechtshilfe zu profitieren.

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.