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Mietzinserhöhung
Wird der Mietzins von der Vermieterschaft erhöht, sollten Mieter*innen nachprüfen, ob das gerechtfertigt passiert. Denn nicht jede Erhöhung ist auch rechtens.
- Mietzinserhöhung formell und rechnerisch prüfen
- Bei Fragen Fachleute konsultieren
- 30 Tage Frist zur Anfechtung Mietzinserhöhung nicht verpassen
Gründe für eine Mietzinserhöhung
Die Vermieterschaft darf den Mietzins erhöhen, wenn die Teuerung steigt, der Referenzzinssatz angehoben worden ist, die Unterhalts- und Betriebskosten tatsächlich angestiegen sind (Allgemeine Kostensteigerung) oder grössere Umbauten oder Renovationen gemacht worden sind. Manchmal versuchen Vermietende auch, eine Erhöhung mit Orts- und Quartierüblichkeit zu begründen. Prüfen Sie als Mieter*in eine Mietzinserhöhung immer genau.
Bei Mietzinsänderungen darf die Vermieterschaft immer auch einen Teil der Teuerung auf den Mietzins überwälzen, nämlich 40 Prozent. Doch was ist diese Teuerung eigentlich genau? Hier finden Sie die Antwort auf diese und weitere Fragen.
Mietzinserhöhung mit dem Mietzinsrechner prüfen
Die Mietzinserhöhung muss die Vermieterschaft auf einem amtlichen Formular mitteilen. Auf dem Formular muss stehen, aus welchem Grund der Mietzins erhöht wird. Ob die Mietzinserhöhung betragsmässig gerechtfertigt ist, können Sie mit dem Mietzinsrechner ermitteln. Die Mietzinserhöhung können Sie auch durch den Mieterinnen- und Mieterverband oder durch die Schlichtungsbehörde überprüfen lassen. Bei der Überprüfung der Mietzinserhöhung geht man von der letzten verbindlichen Mietzinsbasis (letzte Erhöhung/Mietvertrag/gerichtlicher Vergleich) aus. Falls die Vermieter*in also in der Vergangenheit den Mietzins nicht genügend gesenkt hat (Referenzzinssatz), ist die aktuelle Mietzinserhöhung die letzte Gelegenheit, dies zu korrigieren. Vermieter*innen können den Mietzins immer erst auf den nächsten Kündigungstermin anheben. Die Mietzinserhöhung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der ordentlichen Kündigungsfrist bei der Mieterschaft eintreffen.
Mit unserem Mietzinsrechner können Sie Ihre Mietzinserhöhung selber überprüfen und gleich ein personalisiertes Anfechtungsschreiben an Ihre zuständige Schlichtungsbehörde erstellen.
Ist die Mieterhöhung korrekt berechnet? Oder habe ich sogar Anspruch auf eine Mietreduktion? Mit dem Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverband überprüfen Sie Ihre Miete mit wenigen Klicks.
Mietzinserhöhung anfechten
Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, müssen Sie diese innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks (nicht jenes der Vermieterschaft) anfechten. Den Brief müssen alle Personen unterzeichnen, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Bei Familienwohnungen müssen beide Ehepartner*innen unterschreiben. Legen Sie dem Brief Kopien des ursprünglichen Mietvertrages und der vergangenen Mietzinsänderungen inkl. der letzten Erhöhung bei. Senden Sie den Brief unbedingt per Einschreiben ab.
30-tägige Anfechtungsfrist nicht verpassen
Für eine Anfechtung haben Mieter*innen 30 Tage Zeit. Wer diese Frist zur Anfechtung verpasst, muss künftig die höhere Miete bezahlen, auch wenn der Aufschlag nicht gerechtfertigt ist. Bei der Anfechtung wird die Vermieterschaft automatisch von der Schlichtungsbehörde informiert und beide Parteien erhalten eine Vorladung mit dem Verhandlungstermin. Ein Rückzug ist jederzeit möglich, z.B. wenn sich die beiden Parteien vorgängig einigen können.
Wann erfolgt eine Mietzinserhöhung korrekt und wann nicht? Alles Wissenswerte in unseren Tipps.
Gut und schnell beraten
Hotline für Nicht-Mitglieder
An unserer Hotline beantworten Expert*innen mietrechtliche Fragen. Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)
 
                                                    