Mitglieder werden von unseren Berater*innen in allen Fragen rund ums Mietrecht unterstützt.
Auszug
Ein Umzug ist meistens mit grossem Aufwand verbunden. Zum Glück gibt es Umzugsfirmen und Putzinstitute, die Mieter*innen viel Arbeit abnehmen. Der MV gibt keine Empfehlungen für Putzinstitute und Zügelfirmen ab. An was Sie beim Umzug alles denken müssen, lesen Sie in unserer Checkliste.
- Wohnung erst kündigen, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist
- Umzug und Wohnungsabgabe im Voraus planen
- Vorsicht bei baulichen Veränderungen der Vormieterschaft
Den alten Mietvertrag kündigen
Kündigen Sie die alte Wohnung erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Weitere Infos dazu lesen Sie unter Kündigung durch Mieterschaft. Wer ausserhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine ausziehen will, muss eine zahlungsfähige und zumutbare Nachmieterschaft stellen. Mehr dazu: Ausserterminlicher Auszug.
Gute Vorbereitung der Wohnungsabgabe
Planen Sie den Umzug möglichst im Voraus und bereiten Sie sich gut auf die Wohnungsabgabe vor. Ist bei der Abgabe mit Problemen zu rechnen, bieten die Wohnfachberater*innen des Mieterinnen- und Mieterverbands Unterstützung an. Buchen Sie diese frühzeitig beim MV der Region. Nach der Wohnungsabgabe muss die Vermieterschaft die Schlussrechnung erstellen und die Ausbezahlung des Depots veranlassen. Oft dauert dies ein paar Tage oder gar Wochen. Lassen Sie sich bei Schwierigkeiten vom Mieterinnen- und Mieterverband beraten.
Neuer Mietvertrag
Prüfen Sie einen neuen Mietvertrag genau, bevor Sie ihn unterzeichnen. Ist auch klar, wie viel die Nebenkosten effektiv ausmachen? Reichen die Akontozahlungen aus? Überweisen Sie das Mietzinsdepot unbedingt nur auf ein Sperrkonto, das die Vermieterschaft auf einer Bank eröffnet hat. Von Kautionsversicherungen rät der MV generell ab.
Einrichtungen der Vormieterschaft
Achten Sie bei der Wohnungsübernahme unbedingt darauf, dass alle Schäden und Abnützungen im Protokoll aufgelistet sind, auch solche, die Sie nicht stören! Für Schäden, die nicht im Protokoll stehen, kann die Vermieterschaft Sie auch später noch verantwortlich machen. Teilen Sie der Vermieterschaft unbedingt auch nachträglich entdeckte Mängel (Kratzer, Hicke, etc.) sofort per eingeschriebenem Brief mit.
Vorsicht empfiehlt der MV zudem bei Einrichtungen oder baulichen Veränderungen der Vormieterschaft an der Wohnung, wie z.B. bunt gestrichene Wände oder einer selbst eingebauten Waschmaschine. Teilen Sie der Vermieterschaft mit, wenn Sie Einrichtungen dieser Art nicht übernehmen wollen. Wenn Sie der Vormieterschaft Einrichtungsgegenstände abkaufen wollen, ist das verbindlich, solange der Preis nicht übertrieben ist.
Zu teuren Anfangsmietzins anfechten
Erscheint Ihnen eine neue Wohnung als zu teuer, können Sie innert 30 Tagen nach Schlüsselübergabe den Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Lassen Sie sich aber unbedingt vorgängig vom Mieterinnen- und Mieterverband beraten.
Sie müssen umziehen? Fragen und Antworten dazu in unseren Miettipps.
Gut und schnell beraten
Hotline für Nicht-Mitglieder
An unserer Hotline beantworten Expert*innen mietrechtliche Fragen. Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)
 
                                                     
                                                     
                                                     
                                                                