Abgabe von Mieträumen

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Abgabe von Mieträumen

Bei der Abgabe einer Wohnung – insbesondere bei Mängeln oder strittigen Übergaben – unterstützen erfahrene Wohnfachberatende. Mitglieder profitieren von Vorzugskonditionen.

 

Termine können über das Sekretariat vereinbart werden 061 555 56 50.

Wünschen Sie den Beizug einer Begleitperson des Verbandes bei Ihrer Wohnungsrückgabe, so kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung wenn immer möglich mindestens zwei Wochen voraus. Beachten Sie zudem, dass unsere Begleitperson dabei weder eine juristische Einschätzung noch eine juristische Beratung vornimmt. Die Aufgabe besteht lediglich darin, Sie vor einer vorschnellen Unterschrift unter ein vom Vermieter aufgestelltes Protokoll zu warnen bzw. zu schützen.

Vermittlung:
Telefon: 061 555 56 50

Dauer:
Die Begleitung bei der Rückgabe dauert in der Regel rund eine Stunde und kann in Absprache verlängert werden.

Tarife:
Die Begleitung kostet inkl. Weg und Administration 160 Franken sowie 30 Franken pro weitere angebrochene halbe Stunde. Die Bezahlung erfolgt anlässlich der Rückgabe in bar.

Ratgeber Mietrecht
Die wichtigsten Themen im Mietrecht

Ihre Miete wurde erhöht und Sie wollen wissen, ob das korrekt ist? Sie haben die Kündigung erhalten und wollen sich wehren? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Mietwohnung nicht? Im Ratgeber Mietrecht finden Sie heraus, was Ihre Rechte sind und wie Sie sich wehren können. Von A wie «Anfangsmietzins» bis Z wie «Zutrittsrecht der Vermieterschaft».