Anwaltschaftliche Vertretung

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Anwaltschaftliche Vertretung

Nach Ablauf der 30-tägigen Karenzfrist übernimmt die im Mitgliederbeitrag inbegriffene Rechtshilfe gemäss Richtlinien für die Rechtshilfe des Prozesshilfefonds einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten. Wir empfehlen Ihnen, sich an unsere telefonische Rechtsberatung zu wenden, damit diese prüfen kann, ob eine Vertretung durch unsere Vertrauensanwält*innen sinnvoll ist.