Fragen per E-Mail einreichen
Mitglieder können ihre mietrechtlichen Fragen einfach über das Online-Formular im Mitgliederbereich stellen. Unser Mietrechtsexpert*innen beantworten die Anfragen so rasch wie möglich, in der Regel innert weniger Arbeitstagen.
Achtung: Da es uns im Rahmen der E-Mail-Rechtsberatung nicht möglich ist, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu kennen, schliessen wir uneingeschränkt jede Haftung für direkte Verluste und für Folgeschäden aus, die sich aus der Verwendung unserer Informationen ergeben sollten.
Ihre Miete wurde erhöht und sie wollen wissen, ob das korrekt ist?Sie haben die Kündigung erhalten und wollen sich wehren? Ihr Vermieter behebt Mängel an der Mietwohnung nicht? Im Ratgeber Mietrecht finden Sie heraus, was ihre Rechte sind und wie sie sich wehren können. Von A wie «Anfangsmietzins» bis Z wie «Zutrittsrecht der Vermieterschaft».
Fragen per Post einreichen
Mitglieder können uns ihre Fragen auch auf dem Postweg zustellen. Wir beantworten die Anfragen so rasch wie möglich.
Senden Sie die Anfragen und dazugehörende Unterlagen (bitte Kopien, keine Originale) an:
Mieterinnen- und Mieterverband Aargau
Bachstrasse 2
5600 Lenzburg 1
